LIEGEPLATZGEBÜHREN FÜR VEREINSMITGLIEDER
1. SAISON (01.04. - 31.10.)
1.1. Liegeplatzgebühr
|
Wasserliegeplatz |
Länge x Breite x 13 |
1.2. Betriebskosten
| Wasserliegeplatz Liegeplatz in einer Bootshalle |
35% von der Liegeplatzgebühr für den Wasserliegeplatz 50,- Euro Pauschalbetrag |
2. WINTER (01.11. - 31.03.)
2.1. Liegeplatzgebühr
| Wasserliegeplatz Landliegeplatz Liegeplatz in einer Bootshalle |
Länge x Breite x 6,5 Länge x Breite x 6,5 Länge x Breite x 13 (nur Schlauchboote oder ähnliches) |
2.2. Betriebskosten
| Landliegeplatz Liegeplatz in einer Bootshalle |
50,- Euro Pauschalbetrag 50,- Euro Pauschalbetrag |
LIEGEPLATZGEBÜHREN FÜR DAUERGASTLIEGER
1. SAISON (01.04. - 31.10.)
1.1. Liegeplatzgebühr
| Wasserliegeplatz Landliegeplatz Landliegeplatz in einer Bootshalle |
Länge x Breite x 26 |
1.2. Bewirtschaftungskosten
| Wasserliegeplatz |
35% von der Liegeplatzgebühr für den Wasserliegeplatz |
2. WINTER (01.11. - 31.03.)
Liegeplatzgebühren für Dauergastlieger sind beim Vorstand zu erfragen.
LIEGEPLATZGEBÜHREN FÜR TAGESGASTLIEGER
Die Liegeplatzgebühren betragen:
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für Boote bis 10 m Länge |
10 Euro (incl. MwSt) |
Die Gebühr für Mitglieder beträgt 10,- € (zzgl. 7% MwSt.) und wird über
den Liegeplanbeitrag abgerechnet.
Die Gebühr für nicht Mitglieder beträgt 30,- € (zzgl. 19% MwSt.) und ist
in Bar beim Vorstand zu entrichten.





